Rechtsprechung
   VGH Hessen, 01.06.2021 - 1 B 219/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,28470
VGH Hessen, 01.06.2021 - 1 B 219/21 (https://dejure.org/2021,28470)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01.06.2021 - 1 B 219/21 (https://dejure.org/2021,28470)
VGH Hessen, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 1 B 219/21 (https://dejure.org/2021,28470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,28470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Ablehnung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses als ehemaliger Polizeibeamter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 905
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.02.1979 - 2 B 38.78

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 4 Nr. 1 Ausbildungsordnung und Prüfungsordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.2021 - 1 B 219/21
    Es bedarf keiner weitergehenden Begründung, dass der verfassungsrechtlich geschützte Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst als Ausbildungsstätte aus zwingenden Gründe des Gemeinwohls von Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann, die in der Person des Bewerbers - hier die Würdigkeit - begründet liegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 2 BvL 10/75 -, juris, Rn. 39 ff.; BVerfG, Urteil vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 105; BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 1979 - 2 B 38.78 -, Buchholz, 238.5 § 5 DRiG Nr. 1, S. 2; OVG NRW, Beschluss vom 12. August 2015 - 6 B 733/15 -, juris Rn. 22).

    Dieses Leitbild beansprucht Allgemeingültigkeit für die Vorbereitung auf alle juristischen Berufe, unabhängig davon, ob die Ausbildung im Beamtenverhältnis oder in einem rechtlich anders gestalteten Ausbildungsverhältnis durchgeführt wird und welche Tätigkeit der vollausgebildete Jurist später ausübt und welche Schranken dafür gelten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 1979 - 2 B 38.78 -, Buchholz 238.5 § 5 DRiG Nr. 1, S. 2).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Beschluss vom 13. Februar 1979 (- 2 B 38.78 -, Buchholz 238.5 § 5 DRiG Nr. 1, S. 2 f.) betont, dass die überragende Bedeutung, die dem Gemeinschaftsgut einer geordneten Rechtspflege zukommt, ihrer Natur nach zu der Forderung zwingt, zur Ausbildung für die Pflege dieses Rechtsguts nur Personen zuzulassen, denen nicht ein schwerer Verstoß gegen das Recht, das sie pflegen sollen, zum Vorwurf gemacht wird.

  • BVerfG, 03.09.2014 - 1 BvR 3353/13

    Entzug des Doktorgrades wegen "Unwürdigkeit" nur bei wissenschaftsbezogenen

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.2021 - 1 B 219/21
    Das Bestimmtheitsgebot zwingt den Gesetzgeber aber nicht, den Tatbestand mit genau erfassbaren Maßstäben zu umschreiben (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 3. September 2014 -1 BvR 3353/13 -, juris Rn. 16).

    Dem Bestimmtheitsgebot wird genügt, wenn sich aus der gesetzlichen Regelung und ihrer Zielsetzung richtungsweisende Gesichtspunkte für die Auslegung der verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe ergeben (zur Aberkennung des Doktorgrads wegen Unwürdigkeit vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. September 2014 - 1 BvR 3353/13 -, juris Rn. 17).

  • VGH Hessen, 18.12.2019 - 1 B 443/19

    Kontakte zum Drogenmilieu bei jugendlichem Polizeibewerber

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.2021 - 1 B 219/21
    Das Verwaltungsgericht ist dem Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2019 - 1 B 443/19 - folgend von einem zutreffenden Prüfungsmaßstab ausgegangen.

    Das Begehren muss schon aufgrund der eingeschränkten Prüfung der Erfolgsaussichten bei Anlegung eines strengen Maßstabes erkennbar Erfolg haben (st. Rspr., vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2019 - 1 B 443/19 -, juris Rn. 33 ).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.2021 - 1 B 219/21
    Es bedarf keiner weitergehenden Begründung, dass der verfassungsrechtlich geschützte Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst als Ausbildungsstätte aus zwingenden Gründe des Gemeinwohls von Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann, die in der Person des Bewerbers - hier die Würdigkeit - begründet liegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 2 BvL 10/75 -, juris, Rn. 39 ff.; BVerfG, Urteil vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 105; BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 1979 - 2 B 38.78 -, Buchholz, 238.5 § 5 DRiG Nr. 1, S. 2; OVG NRW, Beschluss vom 12. August 2015 - 6 B 733/15 -, juris Rn. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2015 - 6 B 733/15

    Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst kann bei wiederholter Begehung

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.2021 - 1 B 219/21
    Es bedarf keiner weitergehenden Begründung, dass der verfassungsrechtlich geschützte Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst als Ausbildungsstätte aus zwingenden Gründe des Gemeinwohls von Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann, die in der Person des Bewerbers - hier die Würdigkeit - begründet liegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 2 BvL 10/75 -, juris, Rn. 39 ff.; BVerfG, Urteil vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 105; BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 1979 - 2 B 38.78 -, Buchholz, 238.5 § 5 DRiG Nr. 1, S. 2; OVG NRW, Beschluss vom 12. August 2015 - 6 B 733/15 -, juris Rn. 22).
  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 01.06.2021 - 1 B 219/21
    Es bedarf keiner weitergehenden Begründung, dass der verfassungsrechtlich geschützte Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst als Ausbildungsstätte aus zwingenden Gründe des Gemeinwohls von Voraussetzungen abhängig gemacht werden kann, die in der Person des Bewerbers - hier die Würdigkeit - begründet liegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 2 BvL 10/75 -, juris, Rn. 39 ff.; BVerfG, Urteil vom 22. Mai 1975 - 2 BvL 13/73 -, juris Rn. 105; BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 1979 - 2 B 38.78 -, Buchholz, 238.5 § 5 DRiG Nr. 1, S. 2; OVG NRW, Beschluss vom 12. August 2015 - 6 B 733/15 -, juris Rn. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht